Beratung

Nicht selten werden Menschen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes ungleich behandelt. Orientiert an den Bedürfnissen der Betroffenen möchte BEFORE jeder Form von Diskriminierung entgegenwirken.
Es gehört zu den Grundsätzen von BEFORE, auf strukturelle Diskriminierung, ihre Ursachen und Folgen hinzuweisen und uns für eine Politik der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung einzusetzen.

Bereiche, in denen Diskriminierung stattfindet:

  • Arbeits- und Wohnungsmarkt
  • Güter- und Dienstleistung
  • Arbeitswelt
  • Gesundheitswesen
  • Ämter/Behörden
  • Bildungskontext
  • Personenkontrollen der Polizei oder Fahrkartenkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln (Racial Profiling)
  • Freizeitbereich (z.B. Einlasspraxis in Clubs: Prozesse gegen Rassismus im Münchner Nachtleben)

Was tun, wenn ich diskriminiert wurde?

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Was ist Diskriminierung?

Eine Informationsgrundlage zum Verständnis von Diskriminierung bietet beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG wurde im Jahr 2006 vom deutschen Bundestag erlassen, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Statt des Begriffs Diskriminierung spricht das AGG von Benachteiligung. Demzufolge ist von einer Benachteiligung auszugehen, wenn eine Person aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität eine „weniger günstige Behandlung“ als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt. Die Praxis zeigt allerdings, dass Diskriminierung weit über solche Definitionen hinausgeht.
Wenn Menschen aufgrund dieser „Merkmale“ oder aufgrund von ihrer Nationalität, ihrer Sprache, ihres Aufenthaltsstatus, ihrer Hautfarbe oder äußeren Erscheinung, ihres sozialen Status, ihres Familienstandes beispielsweise in öffentlichen Räumen, in der Verwaltung, bei den Behörden oder der Polizei ausgegrenzt und abgewertet werden, handelt es sich um Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung. Neben dem AGG stellen das EG-Gleichbehandlungsgesetz und das deutsche Grundgesetz für unsere Arbeit eine wichtige Grundlage dar.
Um einen wesentlichen Beitrag zu gesellschaftlicher Gleichstellung und Chancengleichheit nicht nur nach dem AGG, sondern auch nach der Grundlage der Menschenrechte zu leisten, strebt BEFORE durch Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit an, auch präventiv gegen Ungleichbehandlung vorzugehen. Wir wollen die Gesellschaft sensibilisieren, Betroffene als selbstwirksame Mitglieder und gleichberechtigte Menschen anzuerkennen.