Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewaltstraftaten

16. Januar

Brandenburg ordnet als erstes und bisher einziges Bundesland ein Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewaltstraftaten an und erleichtert somit den Zugang zu einem würdigen und fairen Verfahren sowie möglichen Entschädigungen für die Betroffenen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine und Pressemitteilung VBRG